Mieterbeteiligung
Die Einnahmen aus der Kleinreparaturklausel stehen Ihnen zu!
Erhältlich in der Version 2010
Kleinere Reparaturen werden dem Mieter häufig nicht weiter berechnet, obwohl Ihnen diese Einnahmen laut Mietvertrag zustehen. Die Abwicklung war bisher aufwändig und der Zeitaufwand daher zu hoch.
Das Crem Lösungsportfolio bietet Ihnen jetzt die zielgerichtete Unterstützung bei dieser Aufgabe. Direkt bei der Einbuchung der Rechnung können Sie schon die Mieterbeteiligung buchen. Der Druck der Rechnung sowie die Einstellung der erforderlichen Einzelsollstellung erfolgen natürlich automatisch. Transparente und effiziente Abläufe erleichtern Ihnen jetzt die Abwicklung!
