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05. May 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - G wie Grundsteuer

Der Begriff Grundsteuer beschreibt eine sogenannte Realsteuer, bei der jeder Eigentümer eines Grundstücks ist in Deutschland verpflichtet ist, sie jährlich abzuführen. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Erstere fällt für agrarisch (landwirtschaftlich) genutzte Flächen, letztere für bebaute und unbebaute Grundstücke (zum Beispiel Wohneigentum) an.

Das Finanzamt ermittelt anhand der Faktoren Einheitswert und Grundsteuermesszahl den sogenannten Grundsteuermessbetrag, der an die Gemeinde übermittelt wird. Sie multipliziert den Messbetrag mit dem Hebesatz, der für die entsprechende Wohngegend gilt und erlässt einen Bescheid. Die Zahlung der Grundsteuer (GrSt) erfolgt dann entweder vierteljährlich mit einem Viertel des Jahresbetrages oder auf einmal.

Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, Grundsteuer zu zahlen. Darunter fallen für die Grundsteuer A alle Land- und Forstwirte, für die Grundsteuer B jeder andere Grundstückseigentümer. Demnach sind auch Mieter verpflichtet, Grundsteuer abzuführen, da sie mit der Miete einen Teil des Grundstücks für sich beanspruchen. In diesem Fall legt der Vermieter die Steuer in Form von Nebenkosten auf die monatlich zu zahlende Miete um.

Mit der Grundsteuerreform soll zukünftig in Deutschland eine neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Grundsteuerreform erfordert, dass alle Grundstückseigentümer*innen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen müssen – Frist ist der 31. Oktober 2022.

Module in modernen Softwarelösungen für die Immobilienverwaltung liefern effektive Unterstützung bei der Anpassung sowie Übermittlung an das Finanzamt. Nutzer haben oft zahlreiche der benötigten Daten bereits in der Software erfasst. Mit dem neuen Grundsteuer-Modul wird die Zusammenstellung der nötigen Informationen deutlich erleichtert. Nutzer können beispielsweise Daten wie Baujahr, Anzahl Wohnungen und Wohnfläche (aufgeteilt nach Größen unter 60m², bis 100m² und über 100m²) automatisch in die dem Grundsteuer-Formular entsprechenden Felder eingetragen – weitere Daten können sie in dem neuen Grundsteuer-Modul direkt erfassen.

Über einen Excel-Export können die Daten dann per Knopfdruck für den Steuerberater exportiert werden. Oder man nutzt den Export für eine kompakte Liste bzw. exportiert die Daten einfach direkt in das für Sommer 2022 angekündigte Elster-Online-Formular.

Mehr zum Grundsteuer Modul erfahren sie hier…

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