10. Jan 2025
Das ABC des Immobilienmanagement - N wie Netto-Kaltmiete
10. Jan 2025
Der Begriff Netto-Kaltmiete bezeichnet die reine Mietzahlung, die Mieter*innen für die Nutzung einer Immobilie zu leisten haaben, ohne dass Nebenkosten wie Heizkosten, Betriebskosten oder sonstige umlagefähige Kosten inbegriffen sind. Sie stellt den Basisbetrag dar, der im Mietvertrag festgelegt ist und monatlich von den Mieter*innen an die Vermieter*innen gezahlt werden. Anders als die Bruttomiete oder Warmmiete enthält die Netto-Kaltmiete keine zusätzlichen Kostenbestandteile und spiegelt somit ausschließlich den Betrag wider, der für die eigentliche Überlassung der Immobilie zu entrichten ist.
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