20. May 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahresnettomiete

Die Jahresnettomiete bezeichnet die jährliche Miete ohne Berücksichtigung von Heizkosten sowie Nebenkosten. Sie wird zu Vermeidung von Missverständnissen oft auch als Jahresnettokaltmiete bezeichnet, sofern der Mieter die Heizkosten nicht direkt an den Energieversorger bezahlt.

Die Jahresnettokaltmiete beschreibt den Mietansatz, von dem zur Ermittlung des Ertragswertes die weiteren Bewirtschaftungskosten abgezogen werden, nämlich die pauschalierten Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Die Mietspiegelmieten basieren ebenfalls überwiegend auf den Jahresnettomieten, allerdings ohne Zuschläge und Vergütungen.

Die Jahresnettomiete ist für die Berechnung der Mietrendite ebenso maßgeblich, wie für die Festsetzung einer eventuellen Zweitwohnsteuer. Des Weiteren bestimmt die Jahresnettomiete die Höhe der von den meisten Banken vergebenen maximalen Kredithöhe zu Renovierungszwecken oder zur Finanzierung des Kaufpreises bei Immobilienerwerb – die Grenze beläuft sich hier häufig auf das zehnfache der Jahresnettomiete.

Zudem ist die Jahresnettomiete entscheidend für die Berechnung der Nettomietrendite. Die anfängliche Nettomietrendite ist das Verhältnis der Jahresnettomiete (also der Jahresbruttomiete gekürzt um die nicht umlagefähigen Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) zum Gesamtaufwand (Kaufpreis erhöht um die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerkosten).

Eine weitere Bezeichnung für die Jahresnettomiete lautet Grundmiete.

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