28. Jul 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - O wie Optionsvertrag

Der Begriff Optionsvertrag beschreibt eine Vertragsart. Ein Optionsvertrag kann unterschiedliche Funktionen erfüllen, stellt jedoch als Vertragsart eine Art Vorvertrag dar. Hierbei versteht man nach der Optionsvertrag Definition darunter ein verpflichtendes Geschäft, das sich erst durch den Abschluss eines Hauptvertrages erfüllt. In der Praxis findet der Optionsvertrag insbesondere bei Immobiliengeschäften Anwendung. Sobald beispielsweise ein potentieller Käufer, an einer Immobilie interessiert ist, möchte er natürlich verhindern, dass der Verkäufer die Immobilie anderweitig verkauft. Wenn eine solche Situation zu befürchten ist, gibt es die Möglichkeit, dass beide einen Optionsvertrag erstellen. Dieser verpflichtet eine Partei dazu, in einem vereinbarten Zeitabschnitt das Objekt zu kaufen oder zu verkaufen. Sobald der Vertrag ausläuft, kann der Verkäufer einen anderen Käufer finden – solange bleibt die Immobilie reserviert.

Kann man bei einem Kaufgeschäft (beispielsweise einer Immobilie) das Hauptgeschäft noch nicht abschließen, möchte sich aber die Immobilie sichern oder sicherstellen, dass ein potentieller Käufer sich an seine Kaufabsicht hält, bekommt der Optionsvertrag Bedeutung. Hierbei vereinbart man über einen Optionsvertrag, dass ein Vertragspartner, der die Option ausübt, den anderen Vertragspartner dazu verpflichtet, das Hauptgeschäft auch abzuschließen.

In der Immobilienbranche werden Optionsverträge in vielfacher Hinsicht eingesetzt. Dabei findet man sie häufig sowohl im Bereich von Kaufverträgen als auch bei Mietverträgen für Gewerbeimmobilien. Hierbei bieten Sie demjenigen, der als Optionsberechtigter eine Option ausüben kann, die Möglichkeit, einen Kaufvertrag für eine Immobilie abzuschließen.

Ferner setzt man den Optionsvertrag auch dazu ein, z. B. eine Verlängerung eines bestehenden Mietvertrages bei Gewerbeimmobilien auszulösen. Bei gewerblichen Vermietungen ist es verbreitet, dass man in Mietverträgen einen Optionsvertrag zum Vorteil des Mieters integriert. Hierbei gibt dieser Vorteil dem Mieter das Recht, einseitig eine Verlängerung des Mietverhältnisses einzufordern und somit das Mietverhältnis fortzusetzen.

Gewerbliche Mietverträge schließen einen Optionsvertrag daher häufig mit ein, der die Option auf eine Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses beinhaltet. Hierbei räumt z. B. ein Vermieter, der mit seinem Mieter einen befristeten Mietvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen hat, im Mietvertrag die Option ein, vor Ablauf eine Verlängerung des Vertrages, um weitere 5 Jahre in Anspruch nehmen zu können.

Dabei kann der Mieter dann einseitig, meist innerhalb einer vorgegebenen Frist erklären, dass er den bestehenden Mietvertrag um weitere 5 Jahre verlängern will. Hierbei wird der Optionsvertrag praktisch schon in den ursprünglichen Mietvertrag integriert.

Besonders bei der Vermietung von großen Immobilienportfolios kann man hier als Immobilienverwalter schnell den Überblick verlieren. Mithilfe von Softwarelösungen für das Immobilienmanagement können alle terminierten Optionen oder Verlängerungen von Mietverträgen jedoch übersichtlich dargestellt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, sich für jeden auslaufenden Mietvertrag und jede Option eine Erinnerung einzustellen, sodass die Software rechtzeitig darauf hinweist, handeln zu müssen.

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