22. May 2019

Die Immobilienwirtschaft und der Zensus 2021 – wie digitale Lösungen Arbeitserleichterung schaffen

Auf die Immobilienwirtschaft kommt eine weitere Belastung zu. Die nächste Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) in Deutschland wird 2021 durchgeführt – dabei werden die Immobilienunternehmen einen großen Teil zum Zensus 2021 beitragen müssen. Die Zählung dient dazu, zu ermitteln, wie viele Menschen im Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Generell werden die Grundinformationen für den Zensus über die Verwaltungsregister (z.B. Melderegister) gewonnen – ein einheitliches Verwaltungsregister für Wohnungen und Gebäude gibt es in Deutschland jedoch nicht. U. a. ein Grund warum die Immobilienverwaltungen für einen gelungenen Ablauf der Zählung so wichtig sein werden. Wie Sie eine Arbeitserleichterung für Ihre Immobilienverwaltung schaffen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Zensusgesetz wird im Sommer 2019 erlassen

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Zensusgesetz 2021 befindet sich momentan im parlamentarischen Verfahren und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Alle Eigentümer von Wohnraum sind dann zum Zensus-Stichtag im Mai 2021 zu Auskünften zu ihren Gebäuden und Wohnungen verpflichtet. Das Bundesinnenministerium erklärt den Hintergrund des Zensus mit der nötigen Beantwortung von Fragen, wie: Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? Um diese und andere Fragen also zu beantworten, führt das Statistische Bundesamt alle zehn Jahre einen Zensus, auch Volkszählung genannt, für Deutschland durch – im Rahmen dieser Zählung werden grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation im Land erhoben.

 

Unternehmen der Immobilienwirtschaft wichtiger Bestandteil des Zensus 2021

Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie der Immobilienverwaltung werden dabei ein wichtiger Ansprechpartner sein, da sie über viele Gebäude und Wohnungen Auskunft erteilen können. Besonders für die zumeist kleinen und mittleren Immobilienverwaltungen stellt die Durchführung des Zensus aber eine zusätzliche, hohe Belastung dar.

Für gewerbliche Eigentümer und Verwalter von größeren Gebäude- und Wohnungsbeständen erleichtert die Lösung eines Online-Meldeverfahrens die Datenlieferung. Das IT-Verfahren „e.Statistik.core“, eine Onlineplattform für den Dateneingang der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, erlaubt es, elektronisch vorliegende Daten per Internet über eine gesicherte Verbindung an die statistischen Ämter zu übertragen. Vereinzelt kontaktieren die statistischen Ämter der Länder schon jetzt (potenzielle) Großeigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum, um einen Überblick über die Gebäude- und Wohnungsbestände zu bekommen sowie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für diesen Erhebungsweg zu schaffen – die gesetzlichen Grundlagen für diese Datenerhebung liefern das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2021).

 

Erfassung kleinerer Bestände erst zum Zensus-Stichtag im Mai 2021

Mit der Bitte, einen Online-Fragebogen zu beantworten, haben einige Unternehmen der Wohnungswirtschaft daher bereits zu Beginn des Jahres 2019 ein Schreiben von den statistischen Ämtern der Länder erhalten. Dieser Fragebogen soll Auskunft darüber geben, ob die Unternehmen tatsächlich gewerbliche Eigentümer oder Verwalter von größeren Wohnungsbeständen sind und für das Online-Meldeverfahren infrage kommen.

 

Unterstützung digitaler Lösungen für Zensus 2021

Mit dem Online-Fragebogen werden Ansprechpartner in den Unternehmen, die Anzahl der Gebäude und Wohnungen, die sich im Eigentum oder in Verwaltung des Unternehmens befinden sowie die für die Verwaltung der Objekte genutzte Software ermittelt. Softwarelösungen für das Immobilienmanagement können für alle Immobilienverwaltungsunternehmen dabei eine große Arbeitserleichterung darstellen. Mit extra für den Zensus 2021 entwickelten Modulen lassen sich in machen Softwarelösungen die vom Statistischen Bundesamt geforderten Daten Erfassen und dem genormten bzw. geforderten Aufbau entsprechend ausgeben. Nutzer solcher Softwarelösungen, die bereits am Zensus 2011 teilgenommen und das damals entsprechende Modul genutzt haben, werden die Daten mit wenigen Mausklicks einfach übernehmen können und müssen die Informationen lediglich um ihre neuen Bestandsobjekte ergänzen bzw. abgegebene Immobilien entfernen.

 

Mehrwert im Alltag und beim Zensus 2021

Besonders für die kleinen und mittleren Immobilienverwaltungen kann die Nutzung solcher digitalen Lösungen mit den Zusatzmodulen für Zensus den anstehenden Arbeitsaufwand optimieren. Aber auch Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen mit großen Beständen können von dem Einsatz derartiger Softwareerweiterungen profitieren – denn einige sind mit ihren Alltagsaufgaben schon so ausgelastet, dass der Zensus 2021 zu einem lästigen Mehraufwand werden könnte. Besonders mit der Wahl des Stichtags des Zensus zum Mai 2021 könnte dieser Fall weitläufig eintreten. Das erste Halbjahr ist für die meisten Immobilienverwaltungen durch Jahresabrechnungen und Wohnungseigentümerversammlungen geprägt. Unternehmen, die zur Bewältigung dieser Aufgaben aber auch schon auf digitale Lösungen für das Immobilienmanagement setzen, werden auch den Zensus 2021 problemlos abbilden können und ohne große Mehrarbeit überstehen.

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