
14. Aug 2025
Das ABC des Immobilienmanagement - L wie Laufzeitvertrag
14. Aug 2025
Der Begriff Laufzeitvertrag beschreibt eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die für einen fest definierten Zeitraum gilt und innerhalb dieser Frist nicht ohne weiteres gekündigt werden kann. Im Bereich der Immobilienwirtschaft sind Laufzeitverträge besonders häufig in Form von Miet-, Pacht-, Leasing- oder Dienstleistungsverträgen anzutreffen. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der vereinbarten Laufzeit und schaffen dadurch Planungssicherheit für beide Seiten. Der vereinbarte Zeitraum kann sowohl kurz- als auch langfristig sein – von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahrzehnten.
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