Der Der Begriff Fälligkeitsmiete beschreibt den gesetzlich bzw. vertraglich festgelegten Zeitpunkt, zu dem Mieter*innen ihre Mietzahlung an Vermieter*innen zu entrichten haben. Grundlage hierfür ist für Wohnraum § 556b Abs. 1 BGB: Wenn vertraglich nicht anders festgelegt ist die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu zahlen, nach denen sie bemessen ist. Bei der üblichen monatlichen Abrechnung bedeutet das, dass die Miete vorschüssig, also im Voraus für den kommenden Monat, fällig wird und nicht erst nachträglich für bereits genutzten Wohnraum.
Für Gewerberäume gilt über § 579 Abs. 2 BGB dieselbe vorschüssige Fälligkeit, während bei der Miete von Grundstücken oder beweglichen Sachen nach § 579 Abs. 1 BGB grundsätzlich die nachschüssige Zahlung am Ende des jeweiligen Zeitabschnitts vorgesehen ist. Eine vertragliche Verlängerung der Zahlungsfrist zugunsten der Mietenden ist zulässig, eine Verkürzung zu seinem Nachteil hingegen unwirksam. Zahlen Mietende nicht fristgerecht, geraten sie automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, und Vermieter*innen können Verzugszinsen geltend machen.
Für die Immobilienverwaltung hat die korrekte Erfassung der Fälligkeitsmiete unmittelbare praktische Relevanz. Verwalter*innen müssen für jede Mieteinheit den vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin exakt hinterlegen, Zahlungseingänge fristgerecht abgleichen und bei Verzug zeitnah reagieren, um Zahlungsausfälle und Liquiditätslücken zu vermeiden. Gerade bei umfangreichen Mietportfolios mit unterschiedlichen Zahlungsterminen, Staffel- oder Indexmieten steigt der Koordinationsaufwand spürbar, da jede Abweichung vom gesetzlichen oder vertraglichen Fälligkeitstermin rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben kann.
Wie eine Software für das Immobilienmanagement bei Verwaltung von Fälligkeitsmiete üntertsützen kann
Eine moderne Software für das Immobilienmanagement unterstützt Verwalter*innen dabei, Fälligkeitstermine für jede Mieteinheit automatisiert zu hinterlegen und zu überwachen. Sollstellungen, SEPA-Lastschrifteinzüge und Zahlungsabgleiche laufen digital und terminsicher ab, während das System bei Zahlungsverzug automatisch Mahnläufe anstößt und offene Forderungen transparent im Forderungsmanagement abbildet. So behält eine Immobilienverwaltung auch bei großen Beständen jederzeit den Überblick über fällige und ausstehende Mietzahlungen und sichern eine verlässliche Liquiditätsplanung.