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11. Nov 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - G wie Grundriss

Der Begriff Grundriss beschreibt eine abstrahierte, zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale Abbildung einer räumlichen Gegebenheit. Grundriss­darstellungen finden sich in technischen Zeichnungen, insbesondere jedoch in Bau­zeichnungen. Um einen Grund­riss zu erstellen, wird das Gebäude horizontal „aufgeschnitten“ und die Fläche aus der Vogel­perspektive dargestellt. Für das Immobilien­management sind Grund­risse und Baupläne eine wichtige Informations­grundlage für die Objektanalyse. Für Mieter zeigt sich in einem Grund­riss neben der räumlichen Aufteilung ebenso die Größe der einzelnen Räume beziehungs­weise die Mietfläche. 

Damit neben den tragenden und nicht tragenden Innen- sowie Außen­wänden auch wesentliche Details, wie die Lage der Fenster in einem Grundriss, sichtbar werden, erfolgt der horizontale „Schnitt“ in der Regel einen Meter über dem Fußboden. Da der Begriff Grundriss umgangssprachlich nicht nur für die zeichnerische Darstellung der räumlichen Gegeben­heiten verwendet wird, sondern auch die räumlichen Verhältnisse bezeichnet, kann der Grundriss auch auf die Größe und Lage der Räume innerhalb eines Gebäudes verweisen.  

Um einen Grundriss zu erstellen, gibt es einige Möglich­keiten. Es können entweder professionelle Dienstleister beauftragt, Computer-­Programme verwendet oder ein Grundriss per Hand und Milli­meter­papier gezeichnet werden. Auf bestimmte Dinge sollte bei jeder dieser Varianten geachtet werden. 

Zunächst ist es wichtig, alle Anforderungen, Bedürf­nisse und Wünsche zu notieren, die das Haus oder die Wohnung erfüllt bzw. erfüllen sollen. Danach sollte mit dem Messen folgender Einheiten/­Objekte beginnen: 

  • Grundfläche des Raumes 
  • Türen/Eingänge und Fenster 
  • Außenwände 
  • Breite und Höhe der Innenwände 
  • Steckdosen, Schalter etc. (Wo genau befinden sie sich? Welchen Abstand haben sie?) 
  • Elemente und Vorrichtungen, die bereits fest eingebaut sind 
  • Gegenstände, die in den entsprechenden Raum gestellt werden sollen 

Es ist allgemein bekannt, dass Grundrisse unbedingt maßstabsgetreu gezeichnet werden sollten. Der am meisten verwendete Maßstab ist 1:48. Bei der Zeichnung der Objekte ist darauf zu achten, dass der gleiche Maßstab genutzt wird. Wenn die Zeichnung fertig ist, ist es sinnvoll und ratsam, eine zweite Person, im besten Fall einen Fachmann, den Grundriss überprüfen zu lassen. 

Immobilienunternehmen mit einem großen Immobilienportfolio, organisieren fertige Grundrisse bestenfalls in Softwarelösungen für das Immobilienmanagement, sodass sie diese jedem Objekt, jeder Einheit und jeder Fläche explizit zuordnen und jederzeit schnell darauf zugreifen können.

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