Haushaltsnahe Dienstleistungen beschreiben Leistungen, die typischerweise im oder rund um den “privaten Haushalt” erbracht werden und in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Nutzung und Bewirtschaftung einer Immobilie stehen. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die normalerweise von den Bewohnern selbst durchgeführt werden könnten, jedoch an externe Dienstleister vergeben werden. Diese Dienstleistungen gewinnen sowohl für private Eigentümer als auch für Vermieter und Immobilienverwalter zunehmend an Bedeutung – insbesondere im Hinblick auf steuerliche Vorteile und effizientes Gebäudemanagement.
Zu den klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Winterdienst, Fensterputzen, Hausmeisterdienste oder auch kleinere Reparaturen im Haushalt. Ebenso fallen bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen darunter, wenn sie im unmittelbaren häuslichen Umfeld stattfinden. Wichtig ist dabei die räumliche Nähe zur privaten Wohnung oder Immobilie – daher sind etwa Arbeiten auf dem Grundstück, im Treppenhaus oder in gemeinschaftlich genutzten Bereichen grundsätzlich eingeschlossen.
Ein wesentlicher Aspekt haushaltsnaher Dienstleistungen ist ihre steuerliche Absetzbarkeit: In Deutschland können 20 % der Lohnkosten solcher Leistungen – bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr – von der Einkommenssteuer abgezogen werden (§ 35a EStG). Dies gilt sowohl für Eigentümer*innen selbst genutzter Immobilien als auch für Mieter*innen, die entsprechende Leistungen über die Betriebskostenabrechnung anteilig zahlen. Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung ordnungsgemäß in Rechnung gestellt und bargeldlos bezahlt wurde. In der Betriebskostenabrechnung müssen die haushaltsnahen Dienstleistungen daher klar und transparent ausgewiesen sein, damit Mieter*innen ihre Steuerermäßigung korrekt geltend machen können.
Insbesondere hier zeigt sich der Mehrwert moderner Immobilienmanagement-Software: Digitale Lösungen ermöglichen es, alle erbrachten Dienstleistungen – von der Beauftragung über die Ausführung bis zur Abrechnung – zentral zu dokumentieren. Durch automatische Zuordnung zu Kostenarten, transparente Aufschlüsselung auf Nutzer*innnen oder Einheiten und digital verfügbare Belege wird die Erstellung steuerkonformer Abrechnungen deutlich erleichtert.