12. Jan 2023

J wie Joint Venture

Der Begriff Joint Venture beschreibt gemeinsame, aber rechtlich selbstständige Unternehmung, an der sich zwei oder mehr Partner mit ihrem Kapital sowie ihrem Know-how beteiligen. In direkter und gleichzeitig sinngemäßer Übersetzung aus dem Englischen versteht man unter dem Joint Venture ein „Gemeinsames Wagnis“, ein “Gemeinsames Projekt” oder ein “Gemeinsames Unternehmen”.

Ein Joint Venture beschreibt somit eine Form der Zusammenarbeit zwischen selbstständig bleibenden Unternehmen oder Investor*innen zur Abwicklung eines gemeinsamen Geschäftes oder eines einmaligen Projektes. Beteiligt sind dabei mindestens zwei Unternehmen, die sich dazu entschließen, ein Joint Venture zu gründen. Dabei kann dieses Joint Venture ein eigenes Unternehmen sein – muss es aber nicht. Im Falle eines „Contractual Joint Ventures“ handelt es sich beispielsweise nur um Beziehungen auf rein vertraglicher Basis.

Die am gemeinsamen Unternehmen beteiligten Partner teilen sich die Führungsfunktion, tragen aber auch gemeinsam das finanzielle Risiko der Investition. Jede beteiligte Partei des Joint Venture übernimmt, im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen, also sowohl Teile der Führung, der Verantwortung sowie des eingegangenen Risikos. Das kann, muss aber keine exakte prozentuale Aufteilung bedeuten. Fällt die Kapitalbeteiligung z.B. unterschiedlich hoch aus, wird in der Regel auch die Entscheidungsbefugnis dementsprechend angepasst.

Doch auch wenn das Joint Venture kooperativ gegründet und geführt wird, ist es rechtlich selbstständig und handelt unabhängig, hat also einen autonomen Status. Wenn Joint Ventures z.B. als eigenständige Unternehmen gegründet werden, handelt es sich dabei in den allermeisten Fällen um Kapitalgesellschaften. Die dahinterstehenden Rechtsformen werden häufig deshalb gewählt, um Haftungsrisiken für alle Beteiligten zu minimieren.

Die Stärken eines Joint Ventures liegen damit einerseits in der Kooperation, andererseits in der Autonomie. Daher gewinnen Joint Ventures bei der Realisierung von Immobilienprojekten zunehmend an Bedeutung. Die geläufigste Form von Joint Ventures in der Immobilienbranche sind Zusammenschlüsse zwischen Projektentwicklern und Eigenkapitalgebern. Hier profitieren Projektentwickler*innen insbesondere vom Aufbau einer umfangreichen Kapitalbasis und Anleger bestenfalls von Immobilien-Fachwissen, das zu einer Verringerung des Risikos auf beiden Seiten führt. 

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