26. Jan 2023

L wie Lasten (Grundbesitz)

Der Begriff beschreibt die anteilige Beteiligung von Eigentümern an den bestehenden Aufwendungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und der Verwaltung nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils zu tragen.  

Der Anteil an gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, die jeder Wohnungseigentümer zu tragen hat, wird dabei durch die Größe seines Anteils am Gemeinschaftseigentum bestimmt. Als Lasten im Sinne dieser Re­ge­lung gel­ten Leis­tungen, die aus dem Grundstück oder aus dem Ver­wal­tungs­ver­mö­gen der Gemeinschaft zu entrichten sind. Zu den Lasten gehören z.B. Hypothekenzinsen und zu den Kosten z.B. die für Energie, Wärme und Wasser. Unter­schie­den wird nach öffentlich-rechtlichen und privat­recht­lichen Lasten. 

Zu den öffentlich-rechtlichen Lasten des Grundstücks zählen Bei­träge nach den Kommunalabgabengesetzen der Bun­des­län­der (Steuern, Gebühren und Beiträge wie beispielsweise Straßen­rei­ni­gungs-, Abfallentsorgungs-, Kanal- und Abwasser-Gebühren usw.) und die Schornsteinfegergebühren. 

Zu den privatrechtlichen Lasten des gemeinschaftlichen Ei­gen­tums gehören Leistungen auf Grundpfandrechte, die das ge­sam­te Grund­stück, inso­weit alle Wohnungs- und Teil­eigen­tums­rechte, belasten. 

Ein Vorschussanspruch ergibt sich aus dem Beschluss über den Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 2 WEG). Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird in der Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft abgerechnet. Wird über die Jahresabrechnung ein Beschluss gefasst, begründet dieser Nachzahlungsansprüche oder Guthaben gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft. 

Bei einer vermieteten Sache hat der Vermieter die öffentlichen und privaten Lasten zu tragen.

Weitere Artikel

Unser Kundenmagazin
- das „Magaxin“

Die neuste Ausgabe jetzt direkt herunterladen. Schauen Sie sich auch gerne unsere älteren Ausgaben an.

Hier direkt zum Downloadbereich:

Zum Magaxin

Unser Newsletter

Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten über CREM SOLUTIONS, unsere Produkte und unsere Services.

Kontakt

Sie sind interessiert und möchten mehr erfahren?

Melden Sie sich gerne.

Kontakt aufnehmen