15. Jun 2023

C wie Courtage (Maklerprovision)

Unter dem Begriff Courtage (Maklerprovision) versteht man die Vergütung für die erfolgreiche Tätigkeit des Maklers. Als Provision wird die Vergütung für die Vermittlung eines Geschäfts bezeichnet, welches zwischen zumeist zwei Parteien geschlossen wird – durch einen Dritten. Geschäftspartner können Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter sein, der „Dritte“ eine Agentur, ein Makler oder ein Handelsvertreter. Erst wenn der Vertrag erfüllt ist, verdient der Dienstleister die Provision. 

Die Höhe der Courtage ist in Deutschland im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) geregelt. Sie ist zum einen davon abhängig, ob es sich um die Vermittlung eines Immobilienverkaufs oder einer Immobilienvermietung handelt. Für die Immobilienvermietung ist die genaue Höhe der Maklerprovision hierzulande im § 3 Satz 2 WoVermRG festgesetzt. Demnach darf die Courtage zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht übersteigen. 

Für die Vermittlung eines Immobilienverkaufs wird die Maklercourtage anhand des Kaufpreises berechnet und kann zusätzlich verhandelt werden. Außerdem orientieren sich Makler meist an den üblichen Gebührensätzen ihres jeweiligen Bundeslandes, welche zwischen 4,7 und 7,2 Prozent liegen.  

Für die Sichtung des Objekts, die Bewertung und Bewerbung der Immobilie, die Erstellung des Exposés sowie die Durchführung von Bonitätsprüfungen und die Organisation von Besichtigungsterminen steht dem Makler die Courtage zu. Wer die Maklercourtage bezahlt, hängt ebenfalls davon ab, ob es sich um einen Immobilienverkauf oder um eine Immobilienvermietung handelt. 

Seit dem 01. Juni 2015 ist bei der Immobilienvermietung gesetzlich geregelt, dass die Partei, die den Makler engagiert hat, die Courtage zahlen muss – diese gesetzliche Regelung wird Bestellerprinzip genannt. Sie wurde eingeführt, um in erster Linie die Mieter zu entlasten, die vor der Einführung in den meisten Fällen für die Maklercourtage aufkommen mussten. Beim Immobilienverkauf durch einen Makler gibt es keine gesetzlich festgelegte Regelung, wer die Maklercourtage übernimmt. Oftmals ist es so üblich, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Teil zahlen. 

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