29. Feb 2024

Das ABC des Immobilienmanagement - G wie Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (GBO) ist ein deutsches Gesetz. Zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) regelt die Grundbuchordnung, wie eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen wird, welche Rechte damit verbunden sind und wie die Grundbücher geführt werden. Die Grundbücher werden laut der Grundbuchordnung von den Amtsgerichten und den dortigen Grundbuchämtern geführt.  

Bei der Grundbuchordnung (GBO) handelt es sich um ein Bundesgesetz, das in 151 Paragrafen näher definiert, wie die Grundbücher zu führen sind. Die Grundbuchordnung (GBO) regelt somit, wie die mit dem Verkauf, Erwerb oder der Belastung eines Grundstücks einhergehenden Rechte und Pflichten dokumentiert werden. Ergänzend bestimmt die „Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung“ (Grundbuchverfügung – GBV), wie die Grundbücher genau zu führen sind. 

Die meisten Regelungen aus GBO und GBV sind im Grunde nur für die Grundbuchämter sowie für ausführende Notare relevant. Doch es gibt einige Vorschriften, die auch Immobilieneigentümer*innen oder als potenzieller Käufer*innen kennen sollten. Genauere Informationen bitten wir, dem Gesetz auf der Seite „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums für Justiz zu entnehmen.

Software als Unterstützung 

Immobilienunternehmen und Privatpersonen mit viel Eigentumsbestand bedienen sich für die Verwaltung des Bestandes Softwarelösungen für das Immobilienmanagement, die es ihnen ermöglichen, die Erfassung, Verwaltung und Pflege von Kataster- und Grundstücksdaten bzw. Flurstücken sowie deren Informationen aus dem Grundbuch einfach im Überblick zu behalten. Dabei erlaubt eine spezielle Importfunktion die einfache Übernahme von Daten und ermöglicht eine Anordnung der Informationen, die den in Deutschland üblichen Grundbüchern nachempfunden ist. 

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