14. Sep 2023

L wie Lastenwechsel

Der Begriff Lastenwechsel bzw. auch Lastenübernahme genannt, beschreibt die Übernahme der Lasten beim Erwerb einer Immobilie. Wenn ein Erwerber eine Immobilie kauft, geht hier nicht nur der Nutzen der Immobilie auf ihn über, sondern auch die Lasten. Die Lasten sind unter anderem alle offenen Zahlungspflichten, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Diese Lasten können sowohl privat als auch öffentlich-rechtlich zustande kommen. Eine öffentliche Last bezeichnet unter anderem die Grundsteuer der Immobilie und eine private Last bezeichnet zum Beispiel die Gebäudeversicherung.

Bezahlen Käufer *innen einer Immobilie bei Fälligkeit den Kaufpreis, geht der Besitz an der Immobilie auf sie über. Besitzübergang bedeutet hier grundsätzlich den Übergang von Nutzen und Lasten. Wie schon oben angedeutet, können Lasten privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur sein.

Privatrechtliche Lasten beinhalten den Übergang der den Grundbesitz betreffenden Versicherungen, insbesondere die Gebäudeversicherung. Diese geht von Gesetzes wegen auf den bzw. die neue Besitzer*in über. Diese haben die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig zu kündigen und das Objekt nach eigenem Ermessen zu versichern. Zu den Lasten gehört zudem die Verkehrssicherungspflicht. Sie verpflichtet die Eigentümer*in der Immobilie, die Zugänge zum Objekt und das Objekt selbst so zu unterhalten, dass Dritte nicht geschädigt werden.

Bei den öffentlichen Lasten unterscheidet man in wiederkehrende und einmalige öffentliche Lasten. Wiederkehrende öffentliche Lasten sind die Grundsteuer, Gebühren für die Kanalisation und Oberflächenentwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Kehrgebühren des Schornsteinfegers.

Einmalige öffentliche Lasten sind Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge. Nach § 436 BGB sind Verkäufer*innenb eines Grundstücks verpflichtet, Erschließungsbeiträge und Anliegerbeiträge insoweit zu tragen, als Maßnahmen bis zum Tag der Beurkundung des Kaufvertrages bautechnisch begonnen wurden, auch wenn die Arbeiten noch nicht in Rechnung gestellt wurden.

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