20. Apr 2023

V wie Verteilungsschlüssel (Wohnungseigentum)

Der Begriff Verteilungsschlüssel ist Bestandteil des WEG-Rechts. Er beschreibt die Verteilung von Lasten und Kosten für die Verwaltung des ge­mein­schaft­lichen Eigentums, seiner Instandhaltung und Instandsetzung, des gemeinschaftlichen Gebrauchs und der sonstigen Verwal­tung.  

Die Verteilung richtet sich dabei nach dem Verhältnis der für die einzelnen Woh­nungs­eigen­tümer im Grundbuch eingetragenen Miteigen­tums­an­teile (§ 16 Abs. 2 WEG), oder abweichend von § 16 Abs. 2 WEG nach einem anderen Verteilungsschlüssel, entweder auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG oder, soweit das Gesetz dies zulässt, auf Grund einer mehrheitlichen Be­schluss­fassung gemäß § 16 Abs. 3 und 4 WEG. 

Abweichend ver­einbarte oder beschlossene Verteilungsschlüssel können sich nach der Größe der Wohnfläche, der Zahl der Woh­nun­gen (Objektprinzip) oder auch nach der Personenzahl (Kopfprinzip) beziehungsweise nach dem Ver­brauchs- oder Verursacherprinzip richten, oder aber nach einem anderen Ver­teilungsschlüssel, sofern dies ord­nungs­ge­mäßer Verwaltung ent­spricht.  

Derartige Regelungen können bereits in der Teilungserklärung oder der Ge­mein­schafts­ordnung durch den teilenden Eigentümer vorgenommen werden, also durch denjenigen, der die Eigentumswohnungen errichtet. Sie können aber auch durch eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG durch die späteren Eigentümer erfolgen. Ab­wei­chend gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG vereinbarte Ver­tei­lungs­schlüs­sel bedürfen, damit sie im Falle eines Eigentümerwechsels auch gegenüber dem neuen Eigentümer gelten, der Eintragung in das Grundbuch. 

Werden Verteilungsschlüssel gemäß § 16 Abs. 3 WEG ab­wei­chend von § 16 Abs. 2 WEG generell oder im Einzelfall gemäß § 16 Abs. 4 WEG durch Mehrheitsbeschluss geändert, sind diese Beschlüsse wie alle anderen Beschlüsse in die Beschlusssamm­lung gemäß § 24 Abs. 7 WEG aufzunehmen. Die fehlende Aufnahme und damit auch der fehlende Nachweis stehen aller­dings der Wirksamkeit des beschlossenen Verteilungsschlüssels nicht entgegen. 

Für die Aufteilung und Abrechnung unterschiedlichster Verteilungsschlüssel bedienen sich Immobilienverwalter im besten Fall entsprechenden Softwarelösungen für das Immobilienmanagement, mit denen sie individuelle Verteilungsschlüssel für Wohnungseigentümergemeinschaften anlegen und organisieren können. 

Weitere Artikel

Unser Kundenmagazin
- das „Magaxin“

Die neuste Ausgabe jetzt direkt herunterladen. Schauen Sie sich auch gerne unsere älteren Ausgaben an.

Hier direkt zum Downloadbereich:

Zum Magaxin

Unser Newsletter

Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten über CREM SOLUTIONS, unsere Produkte und unsere Services.

Kontakt

Sie sind interessiert und möchten mehr erfahren?

Melden Sie sich gerne.

Kontakt aufnehmen