18. Nov 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - H wie Hausgeld
18. Nov 2021
Der Begriff Hausgeld bezeichnet die monatlichen Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, um Kosten des Gemeinschaftseigentums (u.a. Betriebskosten), Kosten zur Instandhaltung und Instandsetzung und Verwaltungskosten zu tragen (gemäß § 16 WEG). Das Hausgeld ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan und muss unabhängig davon, ob eine Wohnung bewohnt ist oder leer steht, individuell vom Eigentümer bezahlt werden.
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