29. May 2019
Das ABC des Immobilienmanagement - O wie Optionsrecht (Mietvertrag)
29. May 2019
Der Begriff Optionsrecht beschreibt eine Vereinbarung im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter. Man unterscheidet zwei Arten von Optionen. Die Begründungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei ein bestimmtes Mietverhältnis (erstmalig) in Kraft zu setzen. Die Verlängerungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu verlängern.
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