13. Aug 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - S wie Staffelmiete
13. Aug 2021
Der Begriff Staffelmiete beschreibt eine Form der Miete, bei der schon im Vorhinein festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Im Gegenzug kann der Vermieter aber keine weiteren Mieterhöhungen vornehmen. Staffelmieten sind im § 557a des BGB geregelt. Demnach ist es zulässig, dass in einem Mietvertrag eine sich ändernde Höhe der Miete für bestimmte Zeiträume geplant und festgelegt wird.
weiterlesen