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ABC des Immobilienmanagements

09. Nov 2023

S wie Sonderumlage

Der Begriff Sonderumlage beschreibt einen finanziellen Beitrag, der von den Mitglieder*innen einer Hausgemeinschaft erhoben wird, um spezifische Kosten oder Ausgaben zu decken, die ...

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ABC des Immobilienmanagements

30. Mar 2023

S wie Sachwertverfahren

Der Begriff Sachwert beschreibt den Gebrauchswert einer Immobilie oder eines Grundstücks unabhängig von Entwicklungen auf dem Markt. Mithilfe des Sachwertverfahrens wird dieser ...

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ABC des Immobilienmanagements

25. Aug 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - S wie Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht beschreibt das Recht für einen Eigentümer, festgelegte Bereiche des Gemeinschaftseigentums allein nutzen zu dürfen, wobei die anderen Miteigentümer von ...

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ABC des Immobilienmanagements

10. Feb 2022

S wie Stammdaten

Der Begriff „Stammdaten“ bezeichnet in Abgrenzung zu den Bewegungsdaten all jene Daten, die Grund­informationen enthalten, die zur EDV-basierten Verarbeitung verwendet werden. ...

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ABC des Immobilienmanagements

13. Aug 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - S wie Staffelmiete

13. Aug 2021

Der Begriff Staffelmiete beschreibt eine Form der Miete, bei der schon im Vorhinein festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Im Gegenzug kann der Vermieter aber keine weiteren Mieterhöhungen vornehmen. Staffelmieten sind im § 557a des BGB geregelt. Demnach ist es zulässig, dass in einem Mietvertrag eine sich ändernde Höhe der Miete für bestimmte Zeiträume geplant und festgelegt wird.

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ABC des Immobilienmanagements

25. Jun 2019

Das ABC des Immobilienmanagement - S wie Sondereigentum

25. Jun 2019

Der Begriff Sondereigentum beschreibt nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Dazu zählen alle Bereiche, die nicht zum Gemeinschaftseigentum aller Bewohner zählen. Das Sondereigentum gehört demnach nur dem Besitzer einer Wohnung, das Gemeinschaftseigentum wird über die Miteigentümerschaft zwischen den Besitzern aller Wohnungen geteilt.

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