30. Sep 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - A wie Ausfallrücklage (WEG)
30. Sep 2021
Der Begriff Ausfallrücklage beschreibt eine sogenannte Sonderumlage, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen kann, wenn ein Wohnungseigentümer z. B. nicht mehr in der Lage ist, sein monatlich zu zahlendes Wohngeld aufzubringen. Die Ausfallrücklage tritt in Kraft, wenn die Gefahr besteht, dass der Wohnungseigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Um nicht die gesamte Gemeinschaft durch die Zahlungsunfähigkeit zu gefährden, kann diese Ausfallrücklage festgelegt werden, aus der dann notwendige Zahlungen geleistet werden.
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