05. Dec 2019
Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahressperrfrist
05. Dec 2019
Der Begriff Jahressperrfrist beschreibt die einjährige Frist, innerhalb der ein Vermieter nach einer Mieterhöhung die Miete kein weiteres Mal erhöhen darf. Geregelt ist dies in § 558 BGB (Mieterhöhung zur örtlichen Vergleichsmiete). Die Frist wird vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Mieterhöhung gerechnet. Dem Mieter darf vor Ablauf der Frist kein neues Mieterhöhungsverlangen zugehen.
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