01. Apr 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - G wie Grundbuch
01. Apr 2021
Der Begriff Grundbuch beschreibt ein öffentliches, amtliches Verzeichnis von Grundstücken und den mit ihnen verbundenen Rechten (Bestandsverzeichnis). Es erfasst alle Eigentumsverhältnisse und mögliche mit dem Grundstück verbundenen Rechte und auf ihm liegenden Lasten. Das Amtsgericht verwaltet als Grundbuchamt die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke. Öffentliche Lasten werden nicht im Grundbuch erfasst; sie sind dem Baulastenverzeichnis zu entnehmen (bundeslandspezifische Regelungen).
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