06. Apr 2023
T wie Teileigentum
06. Apr 2023
Der Begriff Teileigentum ist nach § 1 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes definiert. Es entsteht durch eine Teilungserklärung oder einen Teilungsvertrag. Ausdrücklich ausgeschlossen ist gemäß gesetzlicher Regelung die Nutzung für Wohnzwecke.
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