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ABC des Immobilienmanagements

05. Oct 2023

O wie Offenbarungspflicht

Der Begriff Offenbarungspflicht ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die sogenannte Aufklärungspflicht. Im Immobilienrecht handelt es sich hierbei um die gesetzliche Verpf ...

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ABC des Immobilienmanagements

28. Sep 2023

N wie New Work

Der Begriff New Work beschreibt einen strukturellen Wandel in unserer Arbeitswelt - moderne Arbeitsweisen unter Berücksichtigung von Globalisierung und Digitalisierung. Die zentra ...

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ABC des Immobilienmanagements

16. Feb 2023

N wie Nachmieterklausel

Der Begriff Nachmieterklausel beschreibt die Regelung in einem Mietvertrag, nachdem ein*e Mieter*in mit der Benennung eines Nachmieters oder einer Nachmieterin vorzeitig aus einem ...

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ABC des Immobilienmanagements

21. Jul 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - N wie Notarbestätigung

Bei dem Begriff Notarbestätigung handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass eine Eintragung der Grundschuld in korrekter Rangfolge erfo ...

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ABC des Immobilienmanagements

13. Jan 2022

N wie Nießbrauch

13. Jan 2022

Der Begriff Nießbrauch beschreibt ein unver­äußerliches, höchst­persönliches und nicht ver­erbliches Recht (absolutes Recht), eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne Ein­schränkung zu nutzen. Die rechtliche Herr­schaft wird in Eigen­tümer (über bloßes Eigentum) und Nieß­braucher (wirtschaftlicher Eigentümer) aufgeteilt. Das bedeutet allgemein, dass jemand Nutzen aus etwas ziehen kann, ohne dass er Eigen­tümer der Sache ist.

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ABC des Immobilienmanagements

08. Jul 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - N wie "Namentliche Abstimmung" (Wohnungseigentümerversammlung)

08. Jul 2021

Über Angelegenheiten der Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums, die der Beschlussfassung unterliegen, entscheiden die Wohnungseigentümer gemäß § 23 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der Wohnungseigentümerversammlung. Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist gemäß § 25 Abs. 3 WEG beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Jeder Wohnungseigentümer hat gemäß § 25 Abs. 2 WEG eine Stimme, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 

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ABC des Immobilienmanagements

16. May 2019

Das ABC des Immobilienmanagement - N wie Nutzungsart

16. May 2019

Unter dem Begriff Nutzungsart versteht man in der Immobilienwirtschaft die Art und Weise, wie eine Immobilie während ihres Betriebs genutzt werden. Dabei unterscheidet man in zwei wesentliche Nutzungsarten - Wohnen und Gewerbe. Zu dem Segment Gewerbe gehören klassischerweise u. a. Büroimmobilien und Handelsimmobilien, aber auch Industrieimmobilien, wie z. B. Produktions- und Logistikimmobilien.

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