13. Jan 2022
N wie Nießbrauch
13. Jan 2022
Der Begriff Nießbrauch beschreibt ein unveräußerliches, höchstpersönliches und nicht vererbliches Recht (absolutes Recht), eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne Einschränkung zu nutzen. Die rechtliche Herrschaft wird in Eigentümer (über bloßes Eigentum) und Nießbraucher (wirtschaftlicher Eigentümer) aufgeteilt. Das bedeutet allgemein, dass jemand Nutzen aus etwas ziehen kann, ohne dass er Eigentümer der Sache ist.
weiterlesen