09. Sep 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - V wie Verkehrssicherungspflicht
09. Sep 2021
Der Begriff Verkehrssicherungspflicht beschreibt, dass Immobilieneigentümer kraft Gesetzes zur Ergreifung von Vorkehrungen verpflichtet sind, um potentielle Gefahrenquellen für andere Personen oder Sachen, ausgehend von seinem Grundstück, auszuschalten. Das bedeutet, dass der Eigentümer sein Grundstück und seine Immobilie so unterhalten muss, dass deren Bewohner und Besucher nicht zu Schaden kommen. Wer die Verkehrssicherungspflicht missachtet, begeht eine „schuldhafte Handlung“ und macht sich schadensersatzpflichtig. Rechtsgrundlage ist § 823 BGB. Der Eigentümer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um potenzielle Gefahrenquellen zu vermeiden und alles zu unterlassen, was potenzielle Gefahrenquellen erzeugen könnte.
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