29. Jul 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - P wie Pachtvertrag
29. Jul 2021
Der Begriff Pachtvertrag beschreibt einen gegenseitigen Vertrag, in dem sich ein Verpächter verpflichtet, einem Pächter den Gebrauch eines gepachteten Gegenstandes (Obstgrundstück, Gaststätte) sowie den Ertrag der Früchte zu gewähren. Die genauen Bestimmungen zum Pachtvertrag sind in §§ 585 BGB ff. geregelt. Das dafür zu entrichtende Entgelt wird als Pachtzins bezeichnet. Der Pachtzins unterscheidet sich von einer regulären Mietzahlung, da hier die Nutzung hervorgebrachter Produkte eingeschlossen ist. Eine Miete dagegen bedeutet eine lediglich Gebrauchsüberlassung von Sachen.
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