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ABC des Immobilienmanagements

20. Jun 2024

Das ABC des Immobilienmanagement - U wie Umlage im Mietrecht

Der Begriff Umlage beschreibt im Mietrecht die neben der Grundmiete zu zahlenden Betriebskostenvorauszahlungen, über die jährlich abzurechnen ist. Im Wohnungsmietrecht des freifi ...

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ABC des Immobilienmanagements

30. Nov 2023

Unterhaltskosten (Immobilien)

Unter dem Begriff Unterhaltskosten werden im Mietrecht sämtliche Kosten verstanden, die Vermieter*innen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Immobilie entstehen. ...

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ABC des Immobilienmanagements

13. Apr 2023

U wie Umsatzmiete

Der Begriff Umsatzmiete beschreibt eine Form der Mietzahlungen für Gewerbeimmobilien. Bei der Vermietung von Geschäftsräumen kann eine umsatzabhängige Miete vereinbart werden. ...

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ABC des Immobilienmanagements

15. Sep 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - U wie Umlegungsverfahren

Der Begriff Umlegungsverfahren oder Umlegung (auch Baulandumlegung genannt) beschreibt im Baurecht ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodeno ...

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ABC des Immobilienmanagements

24. Feb 2022

U wie Unbedenklichkeitsbescheinigung

24. Feb 2022

Der Begriff Unbedenklichkeitsbescheinigung findet sich in verschiedenen Bereichen - häufig wird sie für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Davon abgrenzen lässt sich die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die der Käufer beim Kauf einer Immobilie in Deutschland vorzulegen hat. Mit der Erteilung dieser Bescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch bestehen.

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ABC des Immobilienmanagements

02. Sep 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - U wie Untervermietung

02. Sep 2021

Der Begriff Untervermietung beschreibt, dass ein Mieter einem Dritten, die von ihm selbst gemietete Wohnung, ganz oder teilweise gegen Entgelt zum selbstständigen Gebrauch überlässt. Der Vermieter hat ein Interesse daran, dass nur der Mieter, mit dem er den Mietvertrag abgeschlossen hat, die Wohnung nutzt. Daher ist der Mieter ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Wohnung einem Dritten zu überlassen und sie an diesen weiter zu vermieten (§ 540 BGB).

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