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ABC des Immobilienmanagements

13. Jun 2024

Das ABC des Immobilienmanagement - T wie Teilrechtsfähigkeit der WEG

Der Begriff Teilrechtsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, als Rechtssubjekt am Rechtsverkehr aktiv teilnehmen zu können, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und im gericht ...

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ABC des Immobilienmanagements

16. Nov 2023

T wie Teilungsvermessung

Der Begriff Teilungsvermessung beschreibt einen wichtigen Bestandteil einer Grundstücksteilung und beinhaltet die Neuvermessung eines bestehenden Grundstückes mittels eines staat ...

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ABC des Immobilienmanagements

06. Apr 2023

T wie Teileigentum

Der Begriff Teileigentum ist nach § 1 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes definiert. Es entsteht ...

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ABC des Immobilienmanagements

01. Sep 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - T wie technisches Anlagen

Der Begriff “technische Anlagen” beschreiben alle fest eingebauten Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die gebraucht werden, um ein Gebäude zu bewohnen oder (zu anderen Zwecken ...

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ABC des Immobilienmanagements

26. Aug 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - T wie technische Immobilienverwaltung

26. Aug 2021

Zu nahezu jeder Verwaltung vermieteter Immobilien gehört neben der kaufmännischen Betreuung als fester Verwaltungsbestandteil eine technische Immobilienverwaltung. Die technische Immobilienverwaltung erfordert in vielen Bereichen Erfahrung und großes Fachwissen. Ziel aller Aufgaben und Maßnahmen der technischen Verwaltung ist die Werterhaltung und Wertsteigerung der Bausubstanz durch bedarfsgerechte Instandsetzungs- und Modernisierungsplanungen. 

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ABC des Immobilienmanagements

09. Jul 2019

Das ABC des Immobilienmanagement - T wie Teilungserklärung

09. Jul 2019

Die Teilungserklärung ist ein Rechtsbegriff des deutschen Wohnungseigentumsrechts und in § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Eine Teilungserklärung gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und die Aufteilung der Wohneinheiten in einer Eigentümergemeinschaft: Die Teilungserklärung muss im Grundbuch eingetragen werden und ist bei der Finanzierung den Objektunterlagen beizufügen.

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